Satureja's Forum für ätherische Öle und Räucherwerk |
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 | |  | Hallo, es soll ein indisches ätherisches öl mit einem großen Anteil an Safrol geben. kennt es jemand und kann mir jemand den Namen dieses öles sagen oder mir einen tip geben, wo ich so etwas erfragen kann? |  |  | |  |  | > Hallo, es soll ein indisches ätherisches öl mit einem > großen Anteil an Safrol geben. kennt es jemand und kann > mir jemand den Namen dieses öles sagen oder mir einen tip > geben, wo ich so etwas erfragen kann?
Hallo!
Wofür soll das denn gut sein?
Im www fand ich folgende Info:
"Das ätherische Öl von Sassafras enthält Safrol, für das eine kanzerogene, leber- und nervenschädigende Wirkung beschrieben ist. Die Einnahme größerer Mengen führen zu Übelkeit, Erbrechen, Schock und zentralnervösen Störungen.
Selbst kosmetische Produkte mit Sassafras, die geringe Mengen an Safrol enthalten können, dürfen nicht bei Kindern angewendet werden!"
|  |  | |  |  | Hallo,
Safrol ist in mehreren ätherischen Ölen enthalten:
Sassafras (Sassfras albidum) zu 75-95% brauner Kampfer (Cinnamomum camphora) zu 80% (= bei der Gewinnung des Kampferöls entstehen verschiedene Fraktion: gelb, weiß und braun - der weiße ist von allen der harmloseste und wird therapeutisch verwendet), daneben in Spuren in Muskat, Sternanis, Lorbeer, Fenchel, Zimt, Ylang-Ylang u.a.
Safrol verändert das Erbgut und wirkt krebserregend. Es ist in der EU-Gefahrstoffverordnung als krebserregend der Kategorie 2 und erbgutverändernd der Kategorie 3 eingestuft. Schon ab 0,1% Safrolgehalt gilt eine Zubereitung als krebserregend. Täglich nehmen wir aus Lebensmitteln und Gewürzen etwa 2mg Safrol auf.
Safrol darf nicht in Kosmetik enthalten sein (Stoff Nr. 360 der Anlage 1 zu §1 Kosmetikverordnung) mit Ausnahme seiner natürlichen Gehalte in ätherischen Ölen mit Grenzwerten von 100mg in 1kg Fertigerzeugnis, in Kinderprodukten darf nichts enthalten sein. Alkoholische Getränke dürfen je nach Alkoholgehalt zwischen 2-5mg / kg Getränk enthalten.
Safrol selbst und entsprechende ätherische Öle wie Sassafras und brauner Kampfer fallen unter das Grundstoffüberwachungsgesetz, da Safrol aus Ausgangssubstanz zur Herstellung von Drogen dient. Das Handeln, das Verarbeiten und der Besitz von Safrol und Sassafrasöl ist gemäß diesem Gesetz eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder entsprechende Geldstrafe belegt werden.
Ich hoffe ich konnte die Frage ausreichend beantworten.
Gruß
Thomas
> Hallo, es soll ein indisches ätherisches öl mit einem > großen Anteil an Safrol geben. kennt es jemand und kann > mir jemand den Namen dieses öles sagen oder mir einen tip > geben, wo ich so etwas erfragen kann? |  |
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